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© 2011 Lucky Rodeo
 
 
 

Allgemeine Vertragsbedingungen

Bitte nehmen Sie unsere Allgemeinen Vertragsbedingungen zur Kenntnis:

 

Allgemeine Mietbedingungen: Ausgabe 02.95 Preisänderungen vorbehalten.

 

1.             Bullridingbetrieb: Der Veranstalter verpflichtet sich, den Stromanschluss für 380/220 V/16. Amp. zu gewährleisten. Die Zuleitung muss mit einem FI-Schalter, Nennauslösung 30 mA ausgerüstet sein. Bei ungenügender Stromversorgung kann die „Lucky-Rodeo“ nicht haftbar gemacht werden. Der Stromverbrauch geht zu Lasten des Mieters. Für Schäden durch fehlerhafte Stromzufuhr, haftet der Mieter unbeschränkt. Platzbedarf  5 x 5 Meter Durchmesser, möglichst ebene, trockene und saubere Bodenfläche. Kies oder Naturböden sind mit genügend großen Schalungsbrettern abzudecken. Der Zu- und Abfahrtsweg muss vor und nach der Mietzeit offengehalten wird.

 

2.             Bullridingbetrieb: Nach Beendigung des Aufbaus, beginnt die Mietzeit. Jede angebrochene Stunde darüber hinaus, (Überstunden) wird mit Fr. 100. -, jede Umplazierung während der Spielzeit mit Fr. 200.- nachbelastet. Alle zwei Stunden ist eine Pause von 10 Minuten einzuhalten.

 

3.             Allgemein: Die Lucky-Rodeo verfügt über die obligatorischen Patente, diese sind für den Mieter gratis. Weitere, allenfalls geforderte kantonale oder kommunale Bewilligungen und Versicherungen sind vom Mieter zu besorgen und abzuschließen. Sämtliche in diesem Zusammenhang stehende Kosten gehen zu Lasten des Mieters. SUISA Gebühren werden durch die Lucky-Rodeo abgerechnet.

 

4.             Allgemein: Über Nacht ist der Betriebsraum sorgfältig abzuschließen und die Mietobjekte gegen mögliche, böswillige Beschädigungen zu schützen. Für Schäden verursacht durch Dritte, an und während der Veranstaltung haftet der Mieter, resp. Der Veranstalter im vollen Umfang.

 

5.             Allgemein: Die „Lucky-Rodeo“ ist  bis zu Betrag von 5'000 000.- haftpflichtversichert.

 

6.             Allgemein:  Das Wetterrisiko trägt der Mieter. Bei Schnee- oder Regenfall kann die Rodeoanlage im Freien nicht            betrieben werden.

 

7.             Bullriding: Fällt die Anlage  infolge Bruch, Verlust, oder höherer Gewalt aus, kann die Lucky-Rodeo“ nicht haftbar gemacht werden. Fällt die Anlage während der Veranstaltung aus, wird zum Stundensatz pro rata temporis abgerechnet. Abrechnungsbasis ist Fr. 100.-, die nicht gefahrene Stunde. Der Pauschalansatz ist in jedem Fall zu entrichten. Gewinnausfall infolge Bruch, Schlechtwetter, oder höherer Gewalt ist Risiko des Mieters. (Keine Haftung oder Ausfallansprüche möglich)

 

8.             Allgemein: Im Falle des Widerrufs der Reservation durch den Kunden, ist von ihm eine Entschädigung in folgenden Umfang geschuldet:

 

- bis 30 Tage vor der Veranstaltung 50 % der Vertragssumme

- bis 20 Tage vor der Veranstaltung 75 % der Vertragssumme

- weniger als 20 Tage, 100 % der Vertragssumme

 

9.             Allgemein: Wird nicht binnen 10 Tagen ab Datum der Unterzeichnung des Mietvertrages durch die „Lucky-Rodeo“ der unterzeichnete Mietvertrag retourniert, so ist die „Lucky-Rodeo“ frei von jeder Verpflichtung und kann über den reservierten Termin frei verfügen.

 

10.           Allgemein und Bullriding im Speziellen: Der Bediener behält sich das Recht vor, Personen im stark angetrunkenem Zustand vom Reiten auszuschließen. (Unfallgefahr)  Die "Lucky-Rodeo" haftet nicht für Unfälle oder Sachschäden, die infolge Selbstüberschätzung der Reiter, oder übermäßiger Animation erfolgen. Diese Bestimmungen gelten für die Benützung sämtlicher Module. Der Mieter verpflichtet sich, die Betreuung der gemieteten Anlagen durch eine geeignete Person sicherzustellen und die, zur Anmietung erteilten Instruktionen zu befolgen. Insbesondere sind die Schiessanlagen, (Armbrust, Sportbogen, Luftgewehr und Pistolenstand ) nie unbeaufsichtigt zu lassen. Beim selbstständigen Betrieb der Schiessanlagen übernimmt der Mieter die volle Haftung. Für die Anmietung der Quads gelten spezielle Bedingungen. Diese werden mit der Uebergabe der Fahrzeuge abgegeben.

 

11.           Allgemein: Erfordert der Veranstaltungsort, dass das Personal der "Lucky-Rodeo" übernachten muss, kommt der Veranstalter für die Hotel-und Verpflegungskosten auf. 

 

12.           Allgemein: Der Veranstalter ist dafür besorgt, dass beim Auf-und Abbau der Anlage(n) ein kräftiger, nüchterner Helfer zur Verfügung steht. (Zeitaufwand ca. 20-30 Minuten)

 

13.           Allgemein: Der Mieter ist dafür besorgt, dass die Transportfahrzeuge in der Nähe abgestellt werden können.

 

14.           Allgemein: Für Engagements die durch Fremdagenturen abgeschlossen werden, haben die Bedingungen der "Lucky-Rodeo" Gültigkeit. Der Erfolg einer Veranstaltung wird nicht garantiert.

 

15.           Die Parteien vereinbaren als Gerichtsstand 8253 Diessenhofen